Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht und zwar wie folgt:
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.